03.03.2011

marketingIT-Diskurs

Barrieren für innovatives Internet

Fragwürdige Interpretationen von unbestimmten Rechtsbegriffen, antizipierte Verwaltungspraxis im Hinterzimmer, Bußgeldandrohungen, selbstherrliches Auftreten, Profilierungsneurosen und Anmaßung: Die Staatsaufseher des Datenschutzes von Bund und Ländern machen sich bei Rechtsexperten, Marketingmanagern, Wirtschaftsverbänden und der digitalen Wirtschaft derzeit unbeliebt.
Von Gunnar Sohn

Einen unrühmlichen Höhepunkt dokumentierte kürzlich Spiegel-Online: „Keine Google-Anzeigen, weg mit dem Zählpixel: Niedersachsens Datenschützer rüttelt an den Grundfesten der Online-Wirtschaft - und will die Weitergabe von IP-Adressen erschweren. Sollte er sich durchsetzen, wäre es mit Internetwerbung erst mal vorbei.“

Konkret gehe es um das Web-Angebot von Matthias Reincke, dem Betreiber zweier Internetforen, der im vergangenen Jahr von einer Internetnutzerin bei der niedersächsischen Behörde angeschwärzt worden war. Die Behörde prüfte den Vorgang und befahl Reincke, IVW-Zählpixel zur Dokumentation der Seitenbesucher, Google-Werbung und ein Amazon-Partnerangebot von seinen Seiten zu entfernen. Auslöser der Staatseingriffe ist in der Regel die These der Datenschützer, dass IP-Adressen bereits personenbezogene Daten darstellen. Daher müssten den Betroffenen Widerspruchsmöglichkeiten eingeräumt werden. „Sollte sich diese Einschätzung auf breiter Front durchsetzen, wären weite Teile der deutschen Web-Landschaft unrechtmäßig. Denn das Problem ist aus Sicht des Datenschützers immer dasselbe: IP-Adressen werden an einen weiteren Server übertragen und dabei womöglich nicht nach den Vorstellungen der niedersächsischen Behörde anonymisiert“, schreibt Spiegel Online.

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